Barrierefreiheit

1. Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.innovet-sperle.de veröffentlichte Website des InnoVET Projekt SPERLE – Strukturwandel durch personalisiertes Lernen mit digitalen Medien.

 

Als InnoVET-Projekt SPERLE sind wir bemüht unsere Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

 

Die Webseite wird aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, das Webangebot von InnoVET SPERLE in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

 

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar:

 

Nicht barrierefreie Inhalte

 

Die Website ist noch nicht in allen Bereichen optimiert, einige Inhalte sind daher nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei.

Insbesondere folgende Erfolgskriterien werden nach der Norm EN 301549 aktuell nicht erfüllt:

 

  • Nicht alle Dokumente (PDF, u.a.) sind vollständig barrierefrei.
  • Videos: Untertitel und Audiodeskriptionen sind nicht überall vorhanden.
  • Formulare: „autocomplete“-Attribute (Autovervollständigung) fehlen.
  • Es werden teilweise Schriftgrafiken verwendet.
  • Die Tastatursteuerung ist auf allen Seiten nicht konsistent möglich.
  • HTML-Strukturelemente für Überschriften,Absätze, Hervorhebungen sind teilweise nicht vollständig konsistent.
  • Aufgrund der verwendeten Farbgestaltung der Webseite sind die Kontrastverhältnisse bei Hervorhebungen im Einzelfall nicht erfüllt.
  • Die Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache nach §4 BITV 2.0 sind aktuell nicht verfügbar.

 

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

Wenn die Aufwände zu hoch sind, müssen entsprechende Abwägungen stattfinden. Daher sind die aufgeführten Inhalte aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet (siehe Artikel 5 "Unverhältnismäßige Belastung" der Richtlinie (EU) 2016/2102).

Wir sind kontinuierlich um einen möglichst hohen Grad der Barrierefreiheit bemüht und arbeiten sukzessive an der Verbesserung der Zugänglichkeit. 

 

3. Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 17.10.2023 überarbeitet.

Noch hat keine Überprüfung durch die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT) stattgefunden.

Die Website wurde intern per Selbsteinschätzung bewertet.

4. Barriere melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse an: sperle@involas.com.  

 

5. Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufrieden stellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie hier.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.